Kein Corona-Zuschlag für die «Grundtaxe für Arbeitsplatzdesinfektion»
Liebe Patienten
Die «Grundtaxe für Arbeitsplatzdesinfektion» ist keine neue Corona-spezifische Position. Die Hygienemassnahmen können seit der Revision des Tarifvertrages in 2018 verrechnet werden.
Hintergrund der Position ist, dass sich das Honorar viele Jahre nie erhöht hat, die gesetzlichen Hygienemassnahmen aber über die Jahre gestiegen sind.
Wir berechnen diese Position selten (nur wenn der Patient einmal auf verschiedenen Behandlungsstühlen sitzen muss – was selten vorkommt).
Ihre Zahnarztpraxis Rafz