AB 27.04.2020 IST NACH DEM EINTRETEN HÄNDEWASCHEN ANGESAGT
Zahnärztliche Behandlungen und Kontrollen sind ab dem 27. April 2020 – unter Anwendung von besonderen Schutzmassnahmen gegen das Coronavirus – wieder zugelassen. Dies hat der Bundesrat am 16. April 2020 bekannt gegeben. Die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft SSO begrüsst den Entscheid. Damit ist die zahnmedizinische Versorgung von Patientinnen und Patienten in der Schweiz wieder sichergestellt.
Um die Gesundheit der Patienten und des Praxispersonals zu schützen und das Ansteckungsrisiko zu verhindern, hat die SSO zusammen mit der Vereinigung der Kantonszahnärzte und Kantonszahnärztinnen der Schweiz (VKZS) ein umfassendes Schutzkonzept mit konkreten Massnahmen erstellt. Es steht allen Zahnärztinnen und Zahnärzten zur Verfügung. Die Massnahmen wurden zusammen mit wissenschaftlichen Experten erarbeitet und beruhen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen. Die bereits unter normalen Bedingungen strengen Hygienestandards wurden mit zusätzlichen Massnahmen wie Triage von Risikopatienten oder Social Distancing im Wartezimmer verstärkt. Dass die Behörden jetzt die Wiederaufnahme der zahnärztlichen Behandlungen ermöglichen, zeigt, dass das Schutzkonzept überzeugt hat.
Patientinnen und Patienten dürfen darauf vertrauen, dass die SSO-Zahnärztinnen und -Zahnärzte die Massnahmen vor und während der Behandlung professionell umsetzen. «Unser Berufsstand stellt das Wohl der Patienten ins Zentrum», so Marmy. «Als medizinische Fachpersonen wenden wir die hygienischen Massnahmen strikte an. Die SSO-Zahnärzte sind für ihre Patienten da und ihre Praxen sind sicher».