Informationen zum revidierten Zahnarzttarif ab 1.1.2018
Die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft SSO und ihre Tarifpartner der Unfall- (UV), der Militär- (MV) und der Invalidenversicherung (IV) haben am 3. Mai 2017, in Bern den revidierten Zahnarzttarif unterzeichnet. Für Patienten und Versicherer wird damit die Abrechnung transparenter. Der revidierte Tarif beinhaltet nun Tarifziffern, welche den Leistungskatalog der modernen Zahnmedizin korrekt abbilden. Das Kostenmodell der Tarifstruktur wurde ebenso aktualisiert und der betriebswirtschaftlichen Realität einer heutigen Zahnarztpraxis angepasst. Der revidierte Tarif tritt auf den 1. Januar 2018 in Kraft.
Der Tarif aus dem Jahr 1994 basierte auf dem Landesindex für Konsumentenpreise (LIK) von 1992. Die Neuberechnung beinhaltet einen teilweisen Ausgleich der seither angestiegenen Kosten in der Praxis. Diese Anpassung betrifft aber nur den Sozialversicherungsbereich von UV, MV und IV, welcher ungefähr 2 bis 3 Prozent der gesamthaften Zahnarztkosten in der Schweiz ausmacht. Die Preise für die Privatpatienten sind davon nicht stark betroffen, da die Zahnärzte in diesem Bereich ihre seit 1992 gestiegenen Kosten grösstenteils bereits angeglichen haben.
Der bisherige Zahnarzttarif bildete nach über 20 Jahren in vielen Fällen nicht mehr den aktuellen Stand der modernen Zahnmedizin ab. Dies machte eine Revision zwingend notwendig, damit die Versorgung mit den heute üblichen Behandlungen in der Zahnmedizin nun auch im Sozialversicherungsbereich UV/MV/IV sichergestellt ist.
Die zahnmedizinischen Pro-Kopf-Ausgaben sind gemäss dem Bundesamt für Statistik (BfS) in den letzten Jahren im Vergleich zu den allgemeinen Gesamtgesundheitsausgaben nur unterdurchschnittlich angestiegen. Auch nach der Tarifrevision ist kein Kostenschub zu erwarten.
Der Taxpunktwert in den Zahnarztpraxen (bei uns 3.75) wird nach und nach überall dann niedriger sein und bei ca. 1.0 bis 1.07 betragen.
Was bedeutet das für Sie? Die Umstellung auf den neuen Tarif wird unumgänglich sein und auch die Privatpersonen betreffen. Da die neuen Tarife ab 1.1.2018 gelten, werden sie auch bei uns eingeführt werden (müssen). Aus diesem Grunde werden wir die angefangenen Behandlungen zum Jahresende abschliessen oder eine Zwischenrechnung stellen. Die Beibehaltung von zwei verschiedenen Preissystemen macht keinen Sinn.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis, wenn Ihnen in den nächsten Tagen eine Rechnung oder Zwischenrechnung erreicht. Bitte sprechen Sie uns sofort an, wenn etwas unklar ist.
Ihre Zahnarztpraxis Rafz
Dr. Rainer Awiszus und Team