Besonders gefährdete Patienten,
wer ist das?

Patienten mit Erkrankungen und besonders gefährdete Personen müssen zusätzlich geschützt werden. Vulnerable Patienten sind gefährdet schwere Formen von Covid-19 zu entwickeln. Sie sollen so oft wie möglich zu Hause bleiben und nicht herumreisen. Als besonders gefährdet gelten Personen ab 65 Jahren und Personen, auch unter 65 Jahren, die insbesondere folgende Erkrankungen aufweisen:

– Bluthochdruck
– Chronische
– Atemwegserkrankungen
– Diabetes
– Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen Herz-Kreislauf-Erkrankungen
– Krebs

Bei dieser Gruppe dürfen zahnärztliche und kieferorthopädische Interventionen nur unter Einhaltung folgender zusätzlicher Vorsichtsmassnahmen durchgeführt werden.
Bei jedem Patienten muss der Nutzen der Behandlung für die Zahngesundheit im Verhältnis zum Risiko einer Covid-19 Kontamination auf dem Weg zu Praxis abgewogen werden.
Besonders risikobehaftete elektive Eingriffe sind auf später zu verschieben.

Rufen Sie uns vor Ihrem Besuch erst an, wenn Sie zu dieser Patientengruppe gehören: 044 869 07 44

Ihre Zahnarztpraxis Rafz

Rainer Awiszus und Team

AB 27.04.2020 IST NACH DEM EINTRETEN HÄNDEWASCHEN ANGESAGT

Zahnärztliche Behandlungen und Kontrollen sind ab dem 27. April 2020 – unter Anwendung von besonderen Schutzmassnahmen gegen das Coronavirus – wieder zugelassen. Dies hat der Bundesrat am 16. April 2020 bekannt gegeben. Die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft SSO begrüsst den Entscheid. Damit ist die zahnmedizinische Versorgung von Patientinnen und Patienten in der Schweiz wieder sichergestellt.

Um die Gesundheit der Patienten und des Praxispersonals zu schützen und das Ansteckungsrisiko zu verhindern, hat die SSO zusammen mit der Vereinigung der Kantonszahnärzte und Kantonszahnärztinnen der Schweiz (VKZS) ein umfassendes Schutzkonzept mit konkreten Massnahmen erstellt. Es steht allen Zahnärztinnen und Zahnärzten zur Verfügung. Die Massnahmen wurden zusammen mit wissenschaftlichen Experten erarbeitet und beruhen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen. Die bereits unter normalen Bedingungen strengen Hygienestandards wurden mit zusätzlichen Massnahmen wie Triage von Risikopatienten oder Social Distancing im Wartezimmer verstärkt. Dass die Behörden jetzt die Wiederaufnahme der zahnärztlichen Behandlungen ermöglichen, zeigt, dass das Schutzkonzept überzeugt hat.

Patientinnen und Patienten dürfen darauf vertrauen, dass die SSO-Zahnärztinnen und -Zahnärzte die Massnahmen vor und während der Behandlung professionell umsetzen. «Unser Berufsstand stellt das Wohl der Patienten ins Zentrum», so Marmy. «Als medizinische Fachpersonen wenden wir die hygienischen Massnahmen strikte an. Die SSO-Zahnärzte sind für ihre Patienten da und ihre Praxen sind sicher».

Diabetes und Parodontitis sind eng miteinander verzahnt

Menschen mit Diabetes haben ein dreifach erhöhtes Risiko, eine Parodontitis zu entwickeln. Diese wiederum verläuft unter der Stoffwechsel­erkrankung besonders gravierend und erschwert die Blutzuckereinstellung. Der Blick in den Mund und die Zusammenarbeit mit Zahnärzten gehört demnach zur Diabetes­therapie dazu.

Experten schätzen, dass es in Deutschland mehr als 20 Millionen Menschen (ähnlich sieht es in der Schweiz aus) mit behandlungsbedürftigen Parodontal­erkrankungen gibt, davon dürften mindestens 8 Millionen schwer betroffen sein. Problematisch ist, dass man die Erkrankungen selten mit dem „bloßen Auge“ erkennt und sie weitestgehend schmerzlos verlaufen, so Professor Dr. Nicole­ B. Arweiler­, Abteilung für Parodontologie der Philipps-Universität Marburg. Das verzögert häufig Diagnose und Therapie.

Verschiedene Faktoren wie fortgeschrittenes Lebensalter, Rauchen, psychosozialer Stress, Schwangerschaft, Ernährungsverhalten, genetische Disposition oder Diabetes mellitus begünstigen die Entwicklung einer Parodontitis. Für die Allgemeingesundheit können die Entzündungsherde im Mund massive Folgen haben, da es nicht selten zu bakterieller Dissemination und systemischer Inflammation kommt.
So entstehen Parodontal­erkrankungen

Zuerst akkumuliert ein bakterieller Biofilm (Plaque) auf den Zähnen, der zu einem entzündeten Zahnhalteapparat mit Taschenbildung und beschädigtem Faserapparat führen kann. Als Folge besiedeln fakultative und anaerobe Mikroorganismen die Zahnfleischtaschen, potenziell werden Wurzelhaut und Knochen zerstört – der Zahn fällt aus. Bei der Parodontitis unterscheidet man akute (aggressive) von chronischen Verläufen.

Der Zusammenhang zwischen Parodontitis und Erkrankungen wie Arteriosklerose, Herzinfarkt oder rheumatoider Arthritis ist inzwischen gut fundiert, eine bidirektionale Beziehung zwischen Parodontitis und Diabetes gilt als gesichert.
Teufelskreis zwischen Diabetes und Parodontitis durchbrechen

Wie sich beides gegenseitig beeinflusst, erläuterte Professor Dr. Petra-­Maria­ Schumm-­Draeger­, Zentrum/Innere Medizin/Fünf Höfe, München: Hyperglykämie führt u.a. zu oxidativem Stress, setzt Entzündungsmediatoren frei und fördert die Entstehung von „advanced glycation endproducts“, die eine Parodontitis und eine parodontale Destruktion fördern. Umgekehrt werden bei Pa­rodontitis z.B. vermehrt Stresshormone und Cortisol ausgeschüttet, was wiederum den Blutzucker erhöht. Dies macht sich in vieler Hinsicht klinisch bemerkbar:

Parodontitis erhöht die Wahrscheinlichkeit für (Prä-)Diabetes.
Das Parodontitisrisiko hängt von der Blutzuckereinstellung ab.
Hohe HbA1c-Werte gehen i.d.R. mit einem schweren parodontalen Krankheitsverlauf einher.
Unter Diabetes schreiten parodontale Erkrankungen schneller voran und Betroffene sprechen schlechter auf die Therapie an.
Je ausgeprägter die Parodontitis (Sondierungstiefe, Zunahme von entzündetem parodontalem Gewebe), desto schwieriger die Stoffwechselkontrolle (HbA1c-Anstieg).
Eine Parodontitis erhöht die Prävalenz diabetischer Folgeerkrankungen.
Diabetespatienten mit schwerer Parodontitis weisen gegenüber Zahngesunden mit Diabetes ein erhöhtes Mortalitätsrisiko auf.

Für eine optimale Betreuung sollte man regelmäßig die Mundgesundheit überprüfen und bei Bedarf an Zahnarzt oder Zahnärztin überweisen, so die Expertin.
Diabetesfrüherkennung durch den Zahnarzt?

Diese müssten ihrerseits bei Parodontitisfällen den Blutzucker kontrollieren und Risikoprofile erstellen – und damit zur Diabetesfrüherkennung beitragen. Der Gesundheitspass Diabetes sollte zudem ein zahnärztliches Konsil beinhalten, forderte Prof. Schumm-Draeger.

Ist ein Mundschutz (wie man ihn in der Praxis trägt) sinnvoll?

Liebe Patienten
In diesen Tagen wird pausenlos über den Corona-Virus berichtet. Da kann es sein, dass kleine wichtige Informationen untergehen.
Uns ist eine aktuelle Studie aufgefallen, die sich mit dem Tragen von einem Mundschutz beschäftigte. Die Ergebnisse sind
interessant für Sie als Patient für uns als Zahnarztpraxis.

Das Fazit der Studie lautet: das Tragen eines Mundschutzes schützt im gewissen Umfang.

Wir empfehlen daher:  Tragen Sie ruhig einen Mundschutz, wenn Sie sich an einem Ort befinden, wo trotz Abstandsgebot viele Menschen zusammen treffen!

 

Doch lesen Sie selbst, was die Wissenschaftler herausgefunden haben. Wir zitieren die Quelle und nennen sie im Anschluss:

Kein Nachweis in Aerosol und Tröpfchen

Einen anderen Ansatz hat eine gerade veröffentlichte Studie aus der Zeit vor COVID-19 gewählt (Quelle 2 unten). Die Kollegen aus Hongkong prüften die Übertragung über die Ausatemluft. Dafür mussten 246 Patienten mit mindestens einer Atemwegserkrankung (Corona-, Influenza- oder Rhinovirus) 30 Minuten in einer hermetisch geschlossenen Zelle in eine spezielle Apparatur atmen. Eine Hälfte der Teilnehmer trug dabei chirurgische Atemmasken. Während der Messung husteten die Patienten im Schnitt achtmal, etwa jeder vierte bis fünfte Teilnehmer hustete gar nicht. Das Gerät maß die Viruslast in Tröpfchen (> 5 μm) und Aerosol (< 5 μm).

Bei den Influenza-Erkrankten konnten die Schutzmasken lediglich die Viruslast in den Tröpfchen minimieren. Auf das Aerosol hatten sie keinen Einfluss. Anders bei saisonalen Coronaviren: In beiden Ausatemprodukten fanden sich keine Viren. Hinsichtlich der Emission von Rhinoviren zeigten die Masken keinen Effekt.

Den Autoren ist bewusst, dass sie keine direkten Aussagen zum Schutz vor SARS-CoV-2 machen können. Sie weisen aber darauf hin, dass die gemessenen Coronaviren eng mit dem jetzigen Erreger verwandt sind. Auf Basis ihrer Daten gehen sie davon aus, dass Atemschutzmasken eine sinnvolle Maßnahme zur Verringerung der Verbreitung von SARS-CoV-2 sein können.

Quellen:

Text

Studien:
1. Seongman B et al. Ann Int Med 2020; DOI: 10.7326/M20-1342
2. Leung, NHL et al. Nat Med 2020; DOI: 10.1038/s41591-020-0843-2