Die Erhaltung der Milchzähne ist für die optimale Entwicklung eines Erwachsenengebisses von grosser Bedeutung.
Der vorzeitiger Verlust von Milchzähnen kann später zu einer bedeutenden Fehlstellung und somit zu einer längeren kieferorthopädischen Behandlung führen.
Einige von uns sind selbst Eltern und wissen um die Herausforderungen in der Pflege von Milchgebissen.
Die ersten Besuche der kleinen Patienten ist von grosser Bedeutung für das gesamte Leben. Wir versuchen mit Spass und Einfühlungsvermögen die kleinen Patienten zu behandeln.
Wir untersuchen Zahnsubstanz, Zahnstellung, Zahnfleisch, Mundschleimhaut und Gebissentwicklung wie es das USZ Zürich in der Kinderzahnmedizin es lehrt. Wir erläutern ausführlich unser Vorgehen und beantworten gern Ihre Fragen.
Der erste Zahnarztbesuch findet idealerweise mit dem Durchbruch des ersten Zahns statt. Milchzähne und jugendliche, bleibende Zähne sind noch nicht erwachsen, sie benötigen eine besonders sensible Behandlung. Wir behandeln Kleinkinder, Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre und werdende Mütter – Zahngesunde und Zahnkranke. Kinder werden mit einer gesunden Mundhöhle geboren und die möchten wir gemeinsam mit den Eltern erhalten.
Sie erhalten von der Gemeinde einen Gutschein. Mit diesem kommen Sie zu uns. Wir führen in lockerer Atmosphäre eine Untersuchung durch und besprechen, was ggf. zu tun ist. Geringfügigen Zahnstein entfernen wir sofort tragen eine Langzeit-Fluoridierung auf.
Individualprophylaxe bei Kindern
Besonders viel Zeit nehmen wir uns für unsere kleinen Patienten. Dabei geht es uns vor allem darum, durch individuelle Prophylaxemassnahmen das Entstehen von Karies von Anfang an zu vermeiden. Sollten „Karius und Baktus“ jedoch dennoch mal zuschlagen, wird die Behandlung in einer lockeren, spielerischen Atmosphäre durchgeführt.
Zu unserer Individualprophylaxe (IP) gehören:
- Eingehende Untersuchung Mundhygienesituation halbjährlich ab dem 6. Lebensjahr
- Ausführliche Beratung zur Mundhygiene halbjährlich ab dem 6. Lebensjahr
- Fluoridierung mit Zahnlacken halbjährlich ab dem 3. Lebensjahr, bei erhöhtem Kariesrisiko auch vierteljährlich
- Fissurenversiegelung der 1. und 2. bleibenden Backenzähne ab Zahndurchbruch
- Alle weiteren, bei den Erwachsenen erläuterten Massnahmen müssen auch bei gesetzlich versicherten Kindern privat bezahlt werden.
- Die Ausnahme in der Dental-Suite ist die Fluoridlackversiegelung — diese wird bei allen unseren Kindern und Jugendlichen, welche regelmässig vierteljährlich zur Kontrolluntersuchung kommen, unabhängig von der jeweiligen Abrechenbarkeit, auch vierteljährlich durchgeführt.